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   BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50   

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BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50 (https://dejure.org/1951,85)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1951 - I ZR 74/50 (https://dejure.org/1951,85)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1951 - I ZR 74/50 (https://dejure.org/1951,85)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 193
  • NJW 1952, 101
  • GRUR 1952, 141
  • DB 1951, 956
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1951 - I ZR 75/50

    Patentverletzung. Ersatzteile

    Auszug aus BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50
    Der Senat hat in dem Rechtstreit des Klägers gegen die Firma Pumpenwart B. Stützel, in welchem die Verletzung derselben Patente des Klägers durch die dort Beklagten zur Entscheidung stand, den Schutzumfang der beiden Patente geprüft und ist in dem Urteil vom 12. Juni 1951 - I ZR 75/50 - (GRUR 1951, 449) zu dem Ergebnis gelangt, daß der Elektromotor nicht zu den patentrechtlich geschützten Teilen gehört, da keinerlei erfindungsgemäße Beziehung des Motors zu dem Erfindungsgegenstand bestehe, der Motor vielmehr nur das Mittel zur Erzeugung der Antriebskraft für die Förderung der Brunnenflüssigkeit durch die Druckleitung hindurch darstelle.

    Auf Grund der Lehre vom Zusammenhang der Benutzungsarten wird aber eine vom Patentinhaber (oder dem Inhaber einer Herstellungs- und Verkaufslizenz) hergestellte Ware dann patentfrei, wenn sie durch Veräußerung seitens des Berechtigten in den Verkehr gelangt (RGZ 51, 139; BGH vom 12. Juni 1951, GRUR 1951, 449).

  • RG, 13.10.1906 - V 154/06

    Auslegung des § 138 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50
    Es wird die Rechtsprechung des Reichsgerichts bestätigt, daß das Mißverhältnis zwischen der Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe und der einzelnen späteren Zuwiderhandlung für sich allein nicht ausreicht, um das Vertragsstrafenversprechen als sittenwidrig erscheinen zu lassen (RGZ 64, 181; 85, 101; 114, 307; RG JW 1936, 179).

    Die unverhältnismäßig Höhe einer Vertragsstrafe reicht für sich allein nicht aus, um das Versprochen als gegen die guten Sitten verstoßend erscheinen zu lassen, da die Strafe, um wirksam zu sein, den Möglichkeiten, der Zuwiderhandlung angepaßt sein muß und nicht schon deshalb sittenwidrig sein kann, weil die einzelne spätere Zuwiderhandlung in Mißverhältnis zur Höhe der Klage steht (§ 343 BGB; RGZ 64, 181; 85, 101; 114, 307; RG JW 1936, 179).

  • RG, 26.03.1902 - I 403/01

    1. Welche rechtliche Wirkung haben Bedingungen, die der Patentinhaber den

    Auszug aus BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50
    Auf Grund der Lehre vom Zusammenhang der Benutzungsarten wird aber eine vom Patentinhaber (oder dem Inhaber einer Herstellungs- und Verkaufslizenz) hergestellte Ware dann patentfrei, wenn sie durch Veräußerung seitens des Berechtigten in den Verkehr gelangt (RGZ 51, 139; BGH vom 12. Juni 1951, GRUR 1951, 449).
  • RG, 08.06.1940 - II 149/39

    1. Haftet die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft nach § 28

    Auszug aus BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50
    Eines Eingehens auf die von der Revision zur Erörterung gestellte Frage, ob die Haftungsvorschrift des § 28 HGB auch dann Platz greift, wenn jemand in das Geschäft eines Minderkaufmannes eintritt (bejahend RGZ 164, 115 [119]; a.M. Gessler-Hildebrandt, HGB, § 28 Anm. 3), bedarf es nicht, da der Beklagte zu 1) bei Gründung der offenen Handelsgesellschaft bereits Vollkaufmann war.
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Sie besagt in ihrem Kern, daß eine Sache, in der sich ein geschützter Erfindungsgedanke verkörpert, den Verbietungsrechten des Schutzrechtsinhabers nicht mehr unterliegt, wenn sie von diesem oder von einem durch ihn hierzu ermächtigten Dritten in den Verkehr gebracht wird (RGZ 133, 326, 330 - Isolierung elektrischer Leitungen; BGHZ 2, 261, 267/268 - Tauchpumpensatz; BGHZ 3, 193, 200 - Tauchpumpen).
  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 86/53

    Ausstattungsschutz. Dekartellierung

    Ein Vergleich über den Bestand eines in Wirklichkeit nicht vorhandenen ausschliesslichen Schutzrechtes verstösst dann nicht gegen das Gesetz Nr. 56 der US-Militärregierung, wenn er allein darauf abzielte, einen Streit über den Bestand des Schutzrechtes beizulegen, vorausgesetzt, dass auch bei objektiver Beurteilung ernsthafte Zweifel berechtigt waren und der angebliche Schutzrechtsinhaber bei Abschluss des Vergleichs in der Vorstellung handelte, aus seinem angeblichen Ausschliesslichkeitsrecht keine weitergehenden Rechte herzuleiten, als sie ihm das Gesetz zubilligt (Ergänzung zu BGHZ 3, 193).

    Dieses Gesetz greift nach seiner Zielsetzung auch in solche Rechtsverhältnisse ein, die bereits bei seinem Inkrafttreten - dem 12. Februar 1947 - bestanden haben (BGHZ 3, 193 [196]).

    Eine Interessenabwägung, wie sie im Anwendungsbereich der rule of reason infrage kommen kann, scheidet bei solchen Tatbeständen aus (zur Auslegung des Dekartellierungsgesetzes der Militärregierung unter Heranziehung der amerikanischen Antitrustgesetzgebung- und Rechtsprechung vgl. u.a. BGHZ 3, 193 [196 ff]; 5, 71 [73]; 10, 22 [29]).

    Wenn der Senat in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 1951 (BGHZ 3, 193 [200]) in der vertraglichen Ausdehnung des Ausschliesslichkeitsrechtes eines Patentinhabers auf gemeinfrei gewordene Gegenstände einen Verstoss gegen Dekartellierungsbestimmungen erblickt hat, so widerspricht dies nicht der hier vertretenen Auffassung.

  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Danach kann auch im Falle des Art. V Ziff. 9 c 7 eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung nur dann vorliegen, wenn noch die Voraussetzungen des Art. 1 Ziff. 2 gegeben sind (vgl. BGHZ 3, 193 [196 ff]; Lieberknecht, Patente, Lizenzverträge und Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen 1953, S. 147 f, insbesondere zu Note 30 mit Nachweisen).

    Wie der erkennende Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 3, 193 [200] ausgesprochen hat, stellt es einen klaren Verstoß gegen die BritMilRegVO Nr. 78 dar, wenn durch Einbeziehung gemeinfrei gewordener Teile das Ausschließungsrecht des Patentinhabers auf Gegenstände ausgedehnt werden soll, die nach deutschem Patentrecht vom Patentschutz nicht mehr umfaßt werden.

    In der bereits angezogenen Entscheidung BGHZ 3, 193 [200] hat der erkennende Senat die Ausdehnung des Ausschließungsrechts des Patentinhabers auf solche Gegenstände, die von ihm (oder dem Inhaber einer Herstellungs- und Verkaufslizenz) hergestellt, durch Veräußerung seitens des Berechtigten in den Verkehr gelangt und damit patentfrei geworden sind, als einen klaren Verstoß gegen die BritMilRegVO Nr. 78 bezeichnet.

  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 78/81

    Vertragsstrafe für versuchte Vertreterabwerbung - Verwirkung und Herabsetzung von

    Bei den somit in Frage stehenden erheblichen wirtschaftlichen Interessen der Klägerin einerseits und der bereits einmal erwiesenen Bereitschaft des Beklagten zu vertragswidrigem Vorgehen andererseits konnte nur eine hohe Vertragsstrafe einen angemessenen Schutz gewährleisten (vgl. BGH a.a.O. und BGHZ 3, 193).
  • BGH, 22.05.1975 - KZR 9/74

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden im Vergleich

    Bestimmend war hierbei die Erwägung, eine andere Handhabung habe das unvernünftige Ergebnis zur Folge, daß in Verletzungsstreitigkeiten bei Meinungsverschiedenheiten über den Schutzumfang eines Patents die Parteien überhaupt davon absähen, sich auf gütlichem Wege zu einigen (BGHZ 3, 193, 197).
  • BGH, 19.12.1958 - I ZR 176/57

    Rechtsmittel

    Sie bezog sich dabei vor allem auf die Entscheidungen BGHZ 3, 193 und 16, 296 und legte demgemäß Wert darauf, darzutun, daß sowohl sie als auch die Beklagte bei den vertraglichen Abmachungen die Vorstellung hatte, dem angemeldeten Patent keinen weitergehenden Schutz zu geben, als ihm bei richtiger Auslegung zukam.

    Das Berufungsgericht hat unter zutreffender Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senats, insbesondere der Entscheidungen BGHZ 3, 193 (Tauchpumpe), 16, 296 (Herzwandvasen) und 17, 41 (Kokillenguß) die von dem Beklagten vorgebrachten kartellrechtlichen Bedenken nicht für begründet erachtet und ausgeführt, der Vertrag vom 15. Dezember 1950 bezwecke nicht die Verlängerung oder die gegenständliche Ausweitung des gesetzlichen Patentschutzes, sondern vielmehr eine die Klägerin zulässigerweise sichernde Vorverlegung des Schutzes gegenüber dem Beklagten.

  • BGH, 07.11.1956 - V ZR 39/56

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich wiederholt mit den besatzungsrechtlichen Dekartellisierungsvorschriften befaßt hat (BGHZ 3, 193 [195 ff]; NJW 1952, 344; BGHZ 5, 71 und 126; 10, 22 [29 f]; 13, 33 [36 ff]; 14, 294 [301]; 15, 338 [343 f]; 16, 296 [301 ff]; 17, 42 [46 ff]; 19, 72 [76 ff] und 130 [133 f]), ist indessen von jeher die Auffassung vertreten worden, daß eine buchstäbliche Anwendung dieser Vorschriften nicht möglich ist, da sie zu völlig unhaltbaren Ergebnissen führen würde.

    Aus der Überschrift des AmMilRegGes Nr. 56, seiner Präambel und dem Zusammenhang seiner Vorschriften ergibt sich vielmehr, daß das Gesetz nur solche Einschränkungen des Wettbewerbes verbieten will, die geeignet sind, die allgemeine Marktlage zu beeinflussen, während untergeordnete Nebenverpflichtungen, die lediglich eine Treu und Glauben entsprechende Durchführung eines Vertrages zu sichern bestimmt sind, von dem Verbot nicht erfaßt werden (NJW 1952, 344; BGHZ 3, 199 [BGH 05.10.1951 - I ZR 74/50]; 5, 74 [BGH 08.02.1952 - I ZR 63/51]und 130 f).

  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 734/52
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  • BGH, 06.07.1984 - V ZR 62/83

    Zur Wirksamkeit einer unbefristeten Nutzungsverpflichtung

    Denn es ist anerkannt, daß die Vereinbarung einer Vertragsstrafe nicht schon allein im Hinblick auf ihre Höhe sittenwidrig ist; hinzukommen müssen noch besondere Umstände (BGH Urteile vom 5. Oktober 1951, I ZR 74/50, LM BGB § 343 Nr. 1 b - insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 3, 193 = NJW 1952, 101 - und vom 30. März 1977, VIII ZR 300/75, LM BGB § 138 [Bc] Nr. 16 = WM 1977, 641, 643).
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53

    Wettbewerbsverbot und Dekartellierung

    Zweck und Sinn der Dekartellierungsbestimmungen gehen, wie der Senat wiederholt unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte und die mit ihnen verfolgten Absichten ausgesprochen hat, dahin, eine Beschränkung des Wettbewerbs zu verbieten (BGHZ 3, 193 [197]; 5, 71 [74]).
  • BGH, 13.03.1953 - I ZR 136/52

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 17.09.2015 - 4b O 100/12

    Steuerungskalibrierungsverfahren

  • BGH, 31.01.1972 - II ZR 22/71

    Voraussetzungen für die Vorlage einer Rechtssache vor den Großen Senat für

  • BGH, 16.03.1954 - I ZR 179/52

    Auschließlichkeitsvereinbarung

  • BGH, 08.02.1952 - I ZR 63/51

    Kundenschutz und Dekartellisierung

  • BGH, 23.11.1951 - I ZR 24/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1965 - KZR 9/64

    Unterlassungsklage unter Wettbewerbern in Herstellung und Vertreib von

  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1955 - 5 StR 110/55
  • BGH, 13.02.1952 - II ZR 88/51

    Wettbewerbsverbot und Dekartellisierung

  • BGH, 28.09.1956 - I ZR 31/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1955 - I ZR 221/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 238/53
  • BGH, 25.01.1983 - KZR 2/82

    Anspruch auf Rückzahlung eines erlangten "Zuschusses" von 1.000 DM wegen

  • BGH, 10.12.1973 - VIII ZR 35/72

    Uneigentliches Vertragsstrafeversprechen - Vereinbarte Möglichkeit der

  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 127/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 45/57

    Rechtsmittel

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